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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dezember 2024

§ 1 Geltungsbereich

1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln dieGeschäftsbeziehungen zwischen der Capta Ingenieurkonsulenten e.U. (nachfolgend"Capta") und ihren Kunden in Bezug auf Bestellungen und Lieferungenvon Waren. Diese AGB finden keine Anwendung auf Privatkunden, die keinegeschäftlichen oder beruflichen Tätigkeiten ausüben.  

2 Durch die Annahme eines Angebots, die Durchführung einer Bestellung oderdie Ausführung eines Auftrags akzeptiert der Kunde diese AGB in ihrer aktuellenFassung. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nichtanerkannt, es sei denn, Capta stimmt ausdrücklich schriftlich zu. Falls Captasolchen Bedingungen zustimmt, gelten sie nur ergänzend. Die Durchführung einerLieferung oder Leistung durch Capta für den Kunden stellt keine Zustimmung zuden allgemeinen Bedingungen des Kunden dar. Auch eine schweigende Zustimmungvon Capta zu einer Bestellung des Kunden mit abweichenden Erklärungen giltnicht als Zustimmung.  

3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte und Verträge mit dem Kunden, auch wenn Capta nicht ausdrücklich darauf hinweist.

§ 2 Angebote und Lieferungen

1 Die Angebote von Capta sind unverbindlich und dienen lediglich alsAufforderung zur Abgabe von Angeboten. Ein Vertrag kommt erst durch eineschriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Ausführung des Auftragsdurch Capta zustande.

§ 3 Preise

1 Die angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich nicht als Pauschalpreise.  

2 Zusätzliche Leistungen, die auf Anweisung des Kunden erbracht werden und nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten waren, werden gesondert vergütet.

§ 4 Stornierung von Aufträgen

Im Falle einer Stornierung eines Auftrags oder einer Bestellung durch den Kunden ab 3 Tage vor dem geplanten Auftragstermin wird eine Ausfallvergütung fällig, deren Höhe 20 % des Rechnungsbetrags netto beträgt.

§ 5 Zahlung

1 Die Vergütung ist innerhalb von 21 Tagen nach Ausführung des Auftragsnetto zu zahlen.  

2 Gerät der gewerbliche Kunde in Zahlungsverzug, ist Capta berechtigt, ihreVerpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist.  

3 Capta ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen in Höhevon 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung desKaufpreises Eigentum von Capta.  

2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu verpfänden,sicherungsübereignen oder anderweitig Dritten Rechte daran einzuräumen, solangeder Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist.

§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden

1 Vor Arbeitsbeginn benennt der Kunde einen bevollmächtigtenAnsprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für die Leistungen.

2 Der Kunde trägt die Kosten für erforderliche Maßnahmen zur Durchführungder Flugdurchführung, z. B. uneingeschränkter Zugang zum Leistungsort.

3 Der Kunde informiert uns vor Arbeitsbeginn über besondere Gefahren undRisiken am Einsatzort, z. B. Brandmelder, Rauchmelder, bei einer gemeinsamenBegehung.

4 Der Kunde besorgt auf eigene Kosten erforderliche Genehmigungen,Meldungen und Zustimmungen von Dritten und Behörden. Wir weisen darauf hin,sofern nicht ausdrücklich verzichtet oder der gewerbliche Kunde aufgrund vonAusbildung und Erfahrung über dieses Wissen verfügen müsste.

5 Die Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden führtausschließlich zur Nichtvorgabe der Leistungsfähigkeit infolge falscherKundenangaben, ohne dass unsere Leistung als mangelhaft betrachtet wird.

§ 8 Termine und Leistungserbringung

1 Bei höhererGewalt oder vergleichbaren Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs, wiez.B. Wetterbedingungen, Streik oder Verzögerungen seitens unserer Zulieferer,verschieben sich Fristen und Termine entsprechend.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

1 Capta übernimmt keine Haftung für etwaige Folgeschäden oder indirekteSchäden, die dem Kunden infolge einer mangelhaften Leistung entstehenkönnten.  

2 Die Haftung von Capta beschränkt sich auf direkte Schäden, dieunmittelbar durch grobes Verschulden oder Vorsatz seitens Capta verursachtwurden, und ist auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt.  

3 Capta haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der gelieferten Waren durch den Kunden entstehen.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

1 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mitdiesen AGB und den zwischen Capta und dem Kunden geschlossenen Verträgen wirdder Sitz von Capta vereinbart.  Es giltdas Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sitz: Copacabana 34a, 8401Kalsdorf bei Graz
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, FN 605163 x

Capta Ingenieurkonsulenten
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
FN 605163 x

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Mobil

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